Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung und soll pflegende Angehörige finanziell entlasten. Der Entlastungsbetrag steht pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und beträgt monatlich bis zu 125 Euro.

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu zählen zum Beispiel die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten, die Anstellung einer Haushaltshilfe, die Teilnahme an Betreuungsangeboten oder die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Rollatoren.

Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags ist einfach: Pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Entlastungsleistungen stellen. In diesem Antrag werden die gewünschten Leistungen aufgelistet und die monatliche Höhe des Entlastungsbetrags beantragt.

Wichtig zu beachten ist, dass der Entlastungsbetrag nicht ausgezahlt wird, sondern in Form von Sachleistungen oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird. Das bedeutet, dass die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen die Leistungen direkt mit dem Anbieter abrechnen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.

Der Entlastungsbetrag kann dazu beitragen, dass pflegende Angehörige entlastet werden und die Pflegebedürftigkeit zu Hause länger aufrechterhalten werden kann.